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Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren

Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren

Art.-Nr.: 45222

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Produktinformationen

Auflage 2019, 168 Seiten
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden.
Das gilt auch für Sie als Angehöriger der frei-
willigen bzw. Pflichtfeuerwehr! Verantwortlich dafür ist der Träger der Feuerwehr nach den je-
weiligen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Unterweisungspflicht auch an Feuerwehr-
angehörige übertragen werden.
Feuerwehrangehörige mit Führungsaufgaben haben nach § 3 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 für die Sicher-heit und den Gesundheitsschutz der ihnen unter-
stellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen, d.h. auch sie müssen die Pflichten nach § 12 ArbSchG erfüllen. Zu diesen Pflichten gehört auch, die Feuerwehrkollegen/-kolleginen über die Unfall-
verhütungsvorschriften zu unterrichten, um die
festgelegten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Feuerwehr umsetzbar zu machen.
Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen an geeigneter Stelle für jeden zugäng-
lich und einsehbar sein: Deshalb haben wir für Sie alle einschlägigen, aushangpflichtigen DGUV-Vorschriften in einem Heft zusammenge-
fasst.
Als Zugabe enthalten sind einige technische Regeln, die zwar nicht aushangpflichtig sind, aber inhaltlich essenziell sind für die Feuerwehr, z.B. TRGS 554 "Abgase von Diesel-
motoren".
Aus dem Inhalt:
-Siebtes Buch Sozialgesetzbuch- Gesetzliche
Unfallversicherung
-DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
-DGUV Vorschrift 4 - Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel
-DGUV Vorschrift 9 - Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzkennzeichnung im Betrieb
-DGUV Vorschrift 49 - Feuerwehren
-DGUV Vorschrift 55 - Winden, Hub- und Zug-
geräte
-DGUV Vorschrift 71 - Fahrzeuge
-ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände
-ASR V3 - Gefährungsbeurteilung
-TRBA 130 - Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten
biologischen Gefahrenlagen
-TRGS 554 - Abgase von Dieselmotoren
-Übersicht der DGUV
-Informationen für Feuerwehren, Angehörige
weiterer Hilfsorganisationen und Verantwort-
liche für den Betrieblichen Brandschutz.

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