Verwendung von Warenzeichen
(Eingetragene Marken) Die Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH ist Inhaberin des beim Deutschen Patentamt als Deutsche Marken eingetragenen Feuerwehr-Signets und Abzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr
Das Feuerwehr-Signet stellt sinnbildlich die Tätigkeiten der Feuerwehren dar:
Das Emblem der DJF ist urheberrechtlich geschützt und unter den Nummern 883 689 sowie 398 55 660 beim Deutschen Patentamt registriert.
VerwendungsvoraussetzungFeuerwehren dürfen die vorgenannten Warenzeichen des Versandhauses des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH auf nachstehend aufgeführten Drucksachen ohne vorherige Genehmigung unter der Voraussetzung nutzen, dass der Druck in Eigenleistung ( z.B. durch ein Mitglied der Feuerwehr ) erfolgt und die bedruckten Gegenstände nicht weiterverkauft werden: ( z..B. Sonder-Briefumschläge ) Wird eine Druckerei beauftragt, ist diese darauf hinzuweisen, dass es sich um ein eingetragenes Warenzeichen handelt und das Warenzeichen nicht für andere Aufträge verwendet werden darf.
- Briefpapier, * ) wird die Festschrift durch Anzeigen, die durch Anzeigenwerbegesellschaften eingeworben werden finanziert und ist die Feuerwehr nur für den redaktionellen Teil der Festschrift verantwortlich, handelt es sich um eine gewerbliche Verwendung, die durch einen Einzel-Lizenzvertrag zwischen Versandhaus und der Anzeigenwerbe-Gesellschaft geregelt zu vereinbaren ist. Der Abdruck des Feuerwehr-Signets und / oder des Emblems der Deutschen Jugendfeuerwehr ist zusätzlich mit dem Zeichen (R) zu versehen. Die Einbindung des Signets und / oder des Emblems der Deutschen Jugendfeuer-wehr in eine private oder in eine Homepages der der Feuerwehr werden unter der Voraussetzung geduldet, dass das Signet und / oder Emblem mit einem Link zu www.feuerwehrversand.de/40/Warenzeichen.htm/ verbunden wird.
Aufträge an gewerbliche Hersteller bedürfen in jedem Fall der Genehmigung des Versandhauses. Die unerlaubte Verwendung der vorgenannten, eingetragenen Warenzeichen stellt eine Verletzung des Warenzeichen-Schutzgesetzes (WZG) dar und zieht in jedem Fall rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen nach sich.
Nur Originalform verwenden
Die genannten Zeichen dürfen nur in der Originalform abgebildet werden. Abweichungen in Form, Farbe, oder das Hinzufügen von Kränzen, Flammen, Wappen usw. sind ebenso nicht erlaubt, wie die Einzelabbildung eines der vier Elemente des Feuerwehr-Signets.
Versandhaus des Deutschen
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